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   BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00   

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https://dejure.org/2000,3917
BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00 (https://dejure.org/2000,3917)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - 4 StR 340/00 (https://dejure.org/2000,3917)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00 (https://dejure.org/2000,3917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 133
  • DAR 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dementsprechend können diese Umstände - anders als die Motive und die Gesinnung, die zu der im Rausch begangenen Tat geführt haben - grundsätzlich straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 6 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89

    Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat -

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles eines Raubes bei

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88

    Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Andererseits sind der strafschärfenden Berücksichtigung rauschtatbezogener Umstände mit Blick auf den Strafgrund des § 323a StGB dadurch Grenzen gesetzt, daß Gegenstand des Schuldvorwurfs nicht die im Rausch begangenen Taten, sondern das fahrlässige oder - hier - vorsätzliche Sichberauschen ist (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 16.03.1988 - 3 StR 62/88

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einer ausgebrochenen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Denn tatbezogene Merkmale des Rauschdelikts, namentlich Art, Umfang und Schwere der im Rausch begangenen Tat sowie deren Folgen, dürfen strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 264/19, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 8 Rn. 7; vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00, NZV 2001, 133; Urteile vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, NStZ-RR 2001, 15; vom 21. Mai 1997 - 2 StR 115/97, NStZ-RR 1997, 300; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334; BeckOK StGB/Dallmeyer, 59. Ed., § 323a Rn. 20 mwN; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 22 mwN; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 81).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19

    Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung

    Gegenstand des Schuldvorwurfs und damit Grundlage der Strafzumessung (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) bei § 323a StGB ist nicht die im Vollrausch begangene Tat, sondern das vorsätzliche oder fahrlässige Sich-Berauschen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00, NZV 2001, 133).
  • OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 Ss OWi 1396/05
    In Zweifelsfällen hat das Rechtsbeschwerdegericht die Bewertung des Tatrichters auch dann zu respektieren, wenn es selbst hinsichtlich der Frage des Fahrverbots zu einem abweichenden Ergebnis gelangte (stRspr. des Senats; vgl. ferner z.B. BayObLG DAR 2001, 82 f. [BGH 26.10.2000 - 4 StR 340/00] ; OLG Köln NZV 1994, 161/162; OLG Hamm ZfS 1996, 35 = DAR 1996, 68).
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