Rechtsprechung
BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 323a StGB; § 52 StGB; § 46 StGB
Strafzumessung (Strafschärfung) und Konkurrenzen bei vorsätzlichem Vollrausch - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vollrausch - Trunkenheit im Verkehr - Rauschzustand - Konkurrenzen - Schuldspruch - Einzelstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 323a; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 323 a Abs. 1
Strafzumessung beim Vollrausch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2001, 133
- DAR 2001, 82
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
Dementsprechend können diese Umstände - anders als die Motive und die Gesinnung, die zu der im Rausch begangenen Tat geführt haben - grundsätzlich straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 6 m.w.N.). - BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87
Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13). - BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89
Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat - …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
- BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86
Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles eines Raubes bei …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13). - BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88
Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
Andererseits sind der strafschärfenden Berücksichtigung rauschtatbezogener Umstände mit Blick auf den Strafgrund des § 323a StGB dadurch Grenzen gesetzt, daß Gegenstand des Schuldvorwurfs nicht die im Rausch begangenen Taten, sondern das fahrlässige oder - hier - vorsätzliche Sichberauschen ist (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 1). - BGH, 16.03.1988 - 3 StR 62/88
Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einer ausgebrochenen …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
- BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der …
Denn tatbezogene Merkmale des Rauschdelikts, namentlich Art, Umfang und Schwere der im Rausch begangenen Tat sowie deren Folgen, dürfen strafschärfend gewertet werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 264/19, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 8 Rn. 7; vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00, NZV 2001, 133; Urteile vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, NStZ-RR 2001, 15; vom 21. Mai 1997 - 2 StR 115/97, NStZ-RR 1997, 300; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334;… BeckOK StGB/Dallmeyer, 59. Ed., § 323a Rn. 20 mwN;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 22 mwN;… MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 81). - BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19
Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung …
- OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 Ss OWi 1396/05 In Zweifelsfällen hat das Rechtsbeschwerdegericht die Bewertung des Tatrichters auch dann zu respektieren, wenn es selbst hinsichtlich der Frage des Fahrverbots zu einem abweichenden Ergebnis gelangte (stRspr. des Senats; vgl. ferner z.B. BayObLG DAR 2001, 82 f. [BGH 26.10.2000 - 4 StR 340/00] ; OLG Köln NZV 1994, 161/162; OLG Hamm ZfS 1996, 35 = DAR 1996, 68).